Wissenswertes
Wohnnutzfläche
Als Wohnnutzfläche gilt die gesamte
Bodenfläche einer Wohnung einschl. Hobby- und Wellnessräume,
abzüglich Wandstärke und der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen
(Ausnehmungen).
Ein Wintergarten, eine Loggia und verbaute Balkone (die als Wohnraum genutzt
werden) sind bei der Fläche ebenfalls zu berücksichtigen!
Keller und Dachbodenräume,
soweit sie ihrer Ausstattung nach nicht für Wohnzwecke geeignet sind, Treppen
sowie für landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke spezifisch ausgestattete
Räume innerhalb der Wohnung sind bei der Berechnung der Nutzfläche nicht zu
berücksichtigen (außer die Einrichtung des Büros oder der Ordination soll
mitversichert werden).
Nebengebäude
Nebengebäude sind Gebäude, welche
nicht zum Wohnen geeignet sind und dem Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken
dienen.
Verbaute
Fläche
Länge x Breite des Gebäudes ergibt die
verbaute Fläche des Gebäudes (Wintergärten, verbaute Balkone sind bei der
Berechnung zu berücksichtigen; Außenstiegen, Balkone, Terrassen werden nicht
mitgerechnet).
Versicherungssumme
Ist jener Wert, den die zu versichernde
Sache zum Neuwert entsprechen sollte.
Auf erstes
Risiko
„Auf erstes Risiko“ bedeutet, dass bei
einem auftretenden Schaden die volle Entschädigung bis zum versicherten Wert
ohne Einwand der Unterversicherung erbracht wird.
Unterversicherung
Sollte die im Versicherungsvertrag
vereinbarte Versicherungssumme zum Schadenzeitpunkt geringer sein als der
tatsächliche Wert der versicherten Sache, liegt eine Unterversicherung vor.
Die Schadensleistung durch den
Versicherer verringert sich im Verhältnis des tatsächlichen Wertes zur
Versicherungssumme.
Achtung: Rechnen Sie bitte genau! Stellt sich im Schadenfall heraus, dass die
Quadratmeteranzahl und / oder die Ausstattungskategorie unrichtig ist, dann
wird nur der entsprechende Anteil des Schadens ersetzt.
Schutz vor Unterversicherung wird
schriftlich garantiert - die Vereinbarung der Wertanpassung ist obligatorisch!
Neuwert
Begriff in der Sachversicherung. Es
wird jener Betrag ersetzt, der aufgewendet werden muss, um eine versicherte
Sache neu zu beschaffen.
Dauerrabatt-Rückforderung
Für eine 10jährige Versicherungsdauer
ist in den Prämien z.B. ein 20%iger Nachlass eingerechnet.
